Allgemein
Neue Coronaschutzverordnung – ab 24.11. nur noch mit 2G zum Training
Nachdem heute durch die Landesregierung NRW die neue Fassung der Coronaschutzverordnung veröffentlicht wurde, gilt ab dem 24.11. folgende Regelung, die bei Betreten der Halle zu befolgen ist: Für die Teilnahme am Training ist gemäß §4 Abs. 2, Nr. 3 – Weiterlesen…